Durch die Pandemie und die aktuellen Covid-Schutzmaßnahmen gibt es auch bei der Weihnachtsfeier 2021 einiges zu beachten. Erfahren Sie es u. a. vom Arbeitsrechts-Experten D. Benjamin Alt.
Die jährliche Weihnachtsfeier ist für die meisten Unternehmen das wichtigste Team Event des Jahres. Die gesamte Belegschaft kommt unter feierlichen Rahmenbedingungen zusammen, um das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen. Ein Moment der Freude und für Arbeitgeber eine gute Gelegenheit, den MitarbeiterInnen ein herzliches „Danke“ zu sagen.
In diesem außergewöhnlichen Jahr 2021 hat die Weihnachtsfeier mit Ihrem Team einen besonders hohen Stellenwert. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Möglichkeiten für gemeinsame Erlebnisse und persönlichen Austausch stark begrenzt. Gespräche auf dem Flur oder in der Kantine blieben aus, von Home-Office zu Home-Office fanden meist kurze und fachliche Termine via Telefon oder im digitalen Raum statt. Zudem haben sich in der Zwischenzeit Veränderungen ergeben: Teams haben sich neu gebildet, es sind neue Ziele und Herausforderungen entstanden. Der Bedarf an persönlichem Austausch, Begegnungen und Erlebnissen ist in dieser Zeit so groß wie nie.
In vielen Firmen ist die Weihnachtsfeier 2020 ausgefallen oder wurde kurzfristig digital umgesetzt, daher möchten Unternehmen in diesem Jahr rechtzeitig die Gelegenheit nutzen, um Ihre Firmenweihnachtsfeier zu planen. Viele Unternehmen denken dabei an eine analoge Veranstaltung, um sich bei einer Weihnachtsfeier persönlich zu begegnen. Und genau hier herrscht eine große Verunsicherung, unter welchen Bedingungen die geplante Xmas-Feier dann auch tatsächlich stattfinden darf. Was gibt es in Hinsicht auf die 2G – (genesen oder geimpft) oder 3G (Geimpft, genesen oder getestet) Regel zu beachten? Gibt es bezüglich der Impfung eine Auskunftspflicht? Und gelten im Jahr 2021 besondere Stornofristen?
In diesem Artikel möchten wir mehr Klarheit in Ihre Planung bringen. Dazu haben wir den Arbeitsrechts-Experten D. Benjamin Alt befragt und machen Vorschläge, wie Sie mit einem gutem Gefühl in die Planung starten können. Eins können wir dabei schon mit Sicherheit sagen: die Möglichkeiten sind deutlich vielfältiger als noch vor einem Jahr.
Aktuelle rechtliche Hintergründe und Überlegungen zur Planung Ihrer Weihnachtfeier erfahren Sie hier im Interview mit dem Experten Rechtsanwalt D. Benjamin Alt, der auf die Bereiche Medizinrecht und Arbeitsrecht spezialisiert ist.
In Hinsicht auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es aktuell sowohl die 2G- als auch die 3G-Regel. Das bietet im Gegensatz zum letzten Jahr auch Möglichkeiten, eine analoge Weihnachtsfeier zu planen. Eine absolute Sicherheit, ob diese dann auch tatsächlich stattfinden kann, gibt es dennoch nicht. In diesem Moment lässt sich das Infektionsgeschehen für den Winter nicht voraussagen, das wäre ein Blick in die Glaskugel.
Aktuell gibt es in den verschiedenen Bundesländern noch unterschiedliche Regelungen. Wenn man sich die Entwicklung in anderen Ländern und die Entscheidungen einiger Bundesländer ansieht, geht die Tendenz ganz klar in die Richtung einer deutschlandweiten 3G-Regelung mit 2G-Option.
Gesetzlich geänderte Stornofristen wird es voraussichtlich nicht geben. Werfen Sie einen Blick auf die jeweiligen Richtlinien des Veranstalters. Hier werden einige Anbieter sicherlich kulante Regelungen treffen.
Lassen Sie sich gern näher beraten bei Kanzlei Rechtsanwalt Alt und Partner.
Sie möchten trotz Corona eine Weihnachtsfeier ausrichten? Wir beraten Sie gern. Füllen Sie einfach unverbindlich das unten stehende Formular aus.
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Gemeinsame Erlebnisse im Team stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und das ist aktuell wichtiger denn je. Wir bieten Ihnen eine große Bandbereite an Möglichkeiten, Ihre Weihnachtsfeier zum Jahreshighlight werden zu lassen und das mit größtmöglicher Sicherheit - sowohl für Ihre MitarbeiterInnen als auch für ihre Planungssicherheit. Denn wir von teamgeist haben fast 30 Jahre Erfahrung in der Organisation von Teambuilding Events und ein großes Netzwerk an Partnerlocations, um auch kurzfristig ihre Wünsche zu realisieren oder den jeweiligen Rahmenbedingungen anzupassen.
Zudem haben wir uns In letzten Jahren transformiert und können Ihnen neben analogen Events auch hybride Eventformate oder digitale Team Events anbieten.
Ob digital, hybrid, indoor oder outdoor – wir von teamgeist bieten Ihnen vielseitige Weihnachtsfeiern und Programm Ideen und finden flexibel Lösungen, wenn Sie es brauchen! Die Zeit für die Planung Ihrer Weihnachtsfeier 2021 ist jetzt.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Autorin: Christina Engel
Interview-Partner: Rechtsanwalt D. Benjamin Alt
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