Betriebsausflüge gehören in Unternehmen aller Größe zu einem festen Baustein in der Jahresplanung. Auch heutzutage stehen diese hoch im Kurs, sogar bei Start-ups, bei denen er aber meist unter einer etwas cooleren Bezeichnung daherkommt. Dennoch sollten Sie das Wort Betriebsausflug nicht ganz aus den Firmenjargon streichen: Unter der Bezeichnung können Sie Ihr Firmen-Event nämlich beim Finanzamt geltend machen, wenn Sie die Grundsätze beherzigen, die wir Ihnen in diesem Beitrag vermitteln. Wie Sie Ihr Mitarbeiter-Event auch immer nennen, es ist eine erstklassige Möglichkeit, den Mitarbeitern besondere Erlebnisse zu bieten, die Spaß machen und den Zusammenhalt stärken. Und die Ihnen einen triftigen Grund dafür liefern, sich trotz Arbeitsalltags mit dem Unternehmen zu identifizieren und endlich einmal wieder festzustellen, dass die Firma aus weit mehr besteht, als dem eigenen Schreibtisch.
Die Aufwendungen für die Teilnahme an diesen Betriebsausflügen bieten den Angestellten einen geldwerten Vorteil. In Österreich gilt: dieser ist bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 365,00 Euro pro Person von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Selbst wenn die Kosten für einen Betriebsausflug pro Mitarbeiter die Marke von 365,00 Euro überschreiten, bleibt der Betrag bis zu dieser Grenze steuer- und abgabenfrei.
Dazu der Experte Jürgen Gruber-Veit von Murtax Consulting & Coaching
Betriebsausflüge sowie Firmenfeiern sind auf Unternehmensebene organisierte Events mit sozialem Hintergrund. Ihr Hauptziel ist es, den Teamgeist zu stärken und ein angenehmeres Arbeitsumfeld zu fördern. Solche Veranstaltungen müssen für alle Angestellten zugänglich sein. In Österreich ist es Unternehmen gestattet, pro Jahr bis zu 365 Euro pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter für Betriebsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Grillfeste, aufzuwenden. Zusätzlich bietet das Gesetz die Möglichkeit, bis zu 186 Euro jährlich pro Angestellten für Geschenke steuerlich geltend zu machen. Diese Regelungen bieten Unternehmen einen steuerlich effizienten Weg, ihre Wertschätzung gegenüber Ihrer Belegschaft auszudrücken und gleichzeitig das Betriebsklima positiv zu beeinflussen.
- Jürgen Gruber-Veit, Geschäftsführung Steuerberatung Murtax Consulting & Coaching GmbH & Co KG -Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Betriebsausflug eingeladen werden. Allerdings sind auch Abteilungen berechtigt, einen separaten Betriebsausflug zu veranstalten, wobei dann dasselbe gilt: Alle der Abteilung zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auf die Einladungsliste. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Messebesuch des Chefs, zu dem er beispielsweise aus administrativen Gründen Mitarbeitende aus der Administration oder Organisation mitnimmt, nicht als Betriebsausflug gilt.
In Österreich können Familienangehörige der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Betriebsveranstaltungen eingeladen werden, allerdings wird der steuerfreie Freibetrag von 365 Euro dann anteilig auf die teilnehmenden Personen aufgeteilt. Zum Beispiel: Nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Partnerin oder Partner und zwei Kindern am Betriebsausflug teil, so steht jeder Person (also der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter plus drei Angehörige) ein Freibetrag von 91,25 Euro zu. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, müssen die darüberhinausgehenden Aufwendungen versteuert werden.
Es ist essentiell, bei den Gästen zwischen betrieblichem und geschäftlichem Anlass der Einladung zu differenzieren. Die Einladung von Geschäftspartnern, Mitarbeitenden verbundener Unternehmen oder Leiharbeitenden sowie deren Begleitungen muss steuerlich wie die Teilnahme an einer Veranstaltung, die nicht als Betriebsveranstaltung gilt, behandelt werden, da ihre Anwesenheit einem geschäftlichen und nicht einem betrieblichen Zweck dient.
- Fahrtkosten, z.B. für einen Bus-Transfer oder die gemeinsame Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Eintrittsgelder, etwa für Museen, Theater oder Freizeitparks
- Honorare für Eventmanager oder Agenturen, die den Betriebsausflug organisieren
- Kosten für Unterhaltung, wie Animateure, Künstler, Moderatoren oder Guides
- Alle Aufwendungen für Verpflegung der Teilnehmenden
- Geschenke an die Mitarbeitenden
Ein wichtiger Hinweis für Unternehmen mit mehreren Standorten: Die Anreisekosten von Mitarbeitenden aus Filialen, die zum Hauptsitz reisen müssen, werden nicht zu den Kosten des Betriebsausflugs gezählt.
Unter bestimmten Bedingungen kann ein Betriebsausflug mit einer Schulung oder einem Seminar kombiniert werden, wodurch sich gestalterische Freiräume ergeben. Kosten, die spezifisch für den Bildungsteil des Ausflugs anfallen, könnten dann außerhalb der Berechnung des Freibetrags liegen. Eine fachkundige Beratung durch Ihren Steuerberater kann klären, inwieweit solche kombinierten Veranstaltungen als „Dienstgeschäft“ anerkannt werden und somit steuerlich günstig gestaltet werden können.
Ein Beispiel: Wenn Sie ein Event bei teamgeist als Betriebsausflug buchen, könnten sich die Kosten beispielsweise wie folgt aufsummieren:
Team-Event Bogenschießen
Fazit: All diese Kosten sind steuerlich geltend zu machen!
teamgeist kümmert sich um alle Leistungen, beauftragt die Dienstleister und sorgt dafür, dass am Tag des Betriebsausflugs alles Hand in Hand läuft.
Unser Tipp: Bei Ihrem Betriebsausflug sollte der steuerliche Aspekt natürlich eine untergeordnete Rolle spielen, wenngleich er eine Entscheidung für einen attraktiven Betriebsausflug sicher positiv beeinflusst. Denn Sie sollten den Betriebsausflug dazu nutzen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Wertschätzung und Anerkennung zum Ausdruck zu bringen. Und Ihnen etwas zu bieten, an das sie sich gerne zurückerinnern. Es gibt tolle und garantiert motivierende Alternativen zum „Old styled Betriebsausflugs-Klassiker“ mit etwa dem aufwühlenden Motto: „Busfahrt zum städtischen Wildparkgehege – danach gemeinsames Schnitzel-Essen im Gasthof zur Försterin“. Lautet das Programm Ihres Betriebsausflugs in etwa so, dürfen Sie nicht enttäuscht sein, wenn es bei den Zusagen hapert. Setzen Sie eher auf einen Event, das allen Spaß macht und garantiert in Erinnerung bleibt.
Lassen Sie sich von den teamgeist Betriebsausflügen inspirieren. Und machen Sie aus Ihrem Betriebsausflug ein Event, das zugleich motiviert und den Teamgedanken stärkt!
Autoren: Christian Bonk und Christina Engel
Quelle:
Österreichische Gesundheitskasse, abgerufen am 21.03.2024:Betriebsveranstaltungen und Geschenke (gesundheitskasse.at)
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