Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist OWL GmbH
Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der Teamgeist OWL GmbH. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote
entschieden haben. Zur Wahrung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte
lesen Sie sich diese vor der Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
§ 1 - Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teamgeist OWL GmbH gelten für sämtliche Leistungen der Teamgeist OWL GmbH nach
Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise
Trainings) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teamgeist OWL GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 - Vertragsgrundlagen
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der Teamgeist OWL GmbH den
Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller
ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Teamgeist OWL GmbH zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde
erhält eine Buchungsbestätigung.
§ 3 - Leistungsverpflichtung
Die Leistungsverpflichtung der Teamgeist OWL GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe
sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.
Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 4 - Zahlungsweise und -fristen
1.Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto:
Teamgeist Ostwestfalen-Lippe GmbH, Volksbank Paderborn
IBAN: DE41 4726 0121 6860 0686 00; BIC/SWIFT: DGPBDE3MXXX
2.Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird nach Vertragsunterzeichnung/ Buchungsbestätigung
fällig bei Rechnungsvolumina ab 3000 EUR. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung.
3.Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch die Teamgeist OWL GmbH oder zum vereinbarten
Zahlungstermin vollständig zu begleichen.
4.Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Teamgeist OWL GmbH berechtigt, einen
Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Teamgeist OWL GmbH 3 EUR Auslagenersatz verlangen.
§ 5 - Preis- und Leistungsänderungen
1.Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der
Teamgeist OWL GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht
beeinträchtigen.
2.Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.Die Teamgeist OWL GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung von
Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis
auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate
liegen.
4.Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die Teamgeist OWL GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem
Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
§ 6 - Änderungen der Teilnehmerzahl
1.Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl muss der
Teamgeist OWL GmbH spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Teamgeist OWL
GmbH.
Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer).
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die Teamgeist OWL GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie
Programmänderungen vorzunehmen.
2.Eine Änderung der Teilnehmerzahl unter 10 % von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl ist bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn
möglich.
Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich
angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen.
§ 7 - Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt,
sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt.
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Teamgeist OWL GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
- bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 35% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 70% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 90% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Teamgeist OWL GmbH
teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die Teamgeist OWL GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber
konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Teamgeist OWL GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum
Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die
Teamgeist OWL GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der
Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde der Teamgeist OWL GmbH als Gesamtschuldner für den Leistungspreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§ 8 - Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht
in Anspruch, so wird sich die Teamgeist OWL GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der Teamgeist OWL GmbH eine
sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
§ 9 - Fristlose Kündigung durch die Teamgeist OWL GmbH
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamgeist OWL GmbH nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die
Teamgeist OWL GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Teamgeist OWL GmbH, so behält sie den Anspruch auf
den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Die Teamgeist OWL GmbH muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
§ 10 - Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die Teamgeist OWL GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann die Teamgeist OWL GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
§ 11 - Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Die Teamgeist
OWL GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Teamgeist OWL GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen
(Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
§ 12 - Beschränkung der Haftung
Die Haftung der Teamgeist OWL GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Teamgeist OWL
GmbH.
Die Teamgeist OWL GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die Teamgeist
OWL GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten oder an den
Stationen. Die Teamgeist OWL GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 13 - Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Teamgeist OWL
GmbH mitzuteilen.
§ 14 - Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung
gegenüber der Teamgeist OWL GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§ 15 - Urheberrecht
Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für
ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der
Teamgeist OWL GmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.
§ 16 - Besonderheiten tabtour
Sollte die Durchführung der tabtour durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters behindert und unmöglich werden, besteht seitens des
Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz. Die Teamgeist OWL GmbH haftet nicht für
Probleme der Mobilfunkanbieter!
§ 17 – Bilder
Wenn die Teamgeist OWL GmbH auf Wunsch und im Auftrag des Kunden Fotos (Bilder bzw. Schnappschüsse) während der Veranstaltung
erstellt, werden dabei auch Teilnehmer auf den Fotos abgebildet. Die Teamgeist OWL GmbH stellt die Fotos dem Kunden im Anschluss an
die Veranstaltung für ca. 1 Woche befristet in einer nur für den Kunden einsehbaren und passwortgeschützten Online-Galerie zur
Verfügung. Der Kunden trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß den Vorgaben der DSGVO
mit der Anfertigung der Fotos einverstanden ist bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und konkrete
Zurverfügungstellung der Fotos erklärt hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung
der Fotos gemäß diesen Einwilligungen erfolgt. Auf Anforderung wird der Kunde der Teamgeist OWL GmbH diese Einwilligungen
nachweisen. Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotos oder der Zurverfügungstellung widersprechen, wird die Teamgeist OWL GmbH
die Anfertigung der Fotos unverzüglich einstellen bzw. die Zurverfügungstellung unverzüglich einstellen bzw. die Fotos unverzüglich
löschen. Von etwaigen Nachteile hat der Kunde die Teamgeist OWL GmbH freizustellen.“
§ 18 - Schlussbestimmungen
Der Kunde kann die Teamgeist OWL GmbH nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen der Teamgeist OWL GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz der Teamgeist OWL GmbH maßgebend (Gerichtsstand Paderborn).
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Teamgeist OWL GmbH und dem Kunden findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die
Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.
Paderborn, Stand Mai 2023