AGB Teamgeist AT Mitte GmbH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist AT Mitte GmbH 

Sehr geehrter Kunde, 

wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der Teamgeist AT Mitte GmbH. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zur Wahrung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 

§ 1- Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teamgeist AT Mitte GmbH gelten für sämtliche Leistungen der Teamgeist AT Mitte GmbH nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.). 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teamgeist AT Mitte GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 

§ 2 – Vertragsgrundlagen 

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der Teamgeist AT Mitte GmbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Teamgeist AT Mitte GmbH zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung. 

§ 3 – Leistungsverpflichtung 

Die Leistungsverpflichtung der Teamgeist AT Mitte GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 

Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung. 

Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

§ 4 – Zahlungsweise und -fristen 

1. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto: 

Teamgeist AT Mitte GmbH 

Oberbank Linz

IBAN: AT69 1500 0007 1152 2581

BIC: OBKLAT2L

2. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird nach Vertragsunterzeichnung/ Buchungsbestätigung fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung. 

3. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch die Teamgeist AT Mitte GmbH oder zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen. 

4. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Teamgeist AT Mitte GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. 

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Teamgeist AT Mitte GmbH € 3,00 Auslagenersatz verlangen. 

§ 5 – Preis- und Leistungsänderungen 

1. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der Teamgeist AT Mitte GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. 

2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 

3. Die Teamgeist AT Mitte GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen. 

4. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die Teamgeist AT Mitte GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 

§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl 

1. Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um weniger als 10 Prozent ist für die Leistungserfüllung durch die Teamgeist AT Mitte GmbH irrelevant und führt zu keiner Änderung der Gesamtkosten. 

Bei jeder Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer). 

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Teamgeist AT Mitte GmbH bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die Teamgeist AT Mitte GmbH wird die vereinbarten Leistungen und Preise neu festsetzen sowie ggf. Programmänderungen vornehmen. 

2. Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen. 

3. Sollte ein Pauschalpreis vereinbart worden sein, wird dieser abgerechnet. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Teilnehmerzahl von 3 % oder mehr, wird dieser Preis entsprechend angepasst. 

Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, wird der vereinbarte Pauschalpreis abgerechnet. 

§ 7 – Rücktritt vom Vertrag 

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises bzw. dem Pauschalpreis verpflichtet bleibt. 

Bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung/Leistung kann der Vertrag noch kostenlos storniert werden. 

In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Teamgeist AT Mitte  GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu: 

·       • bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises 

·       • bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 30% des vereinbarten Gesamtpreises 

·       • bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises 

·       • bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises. 

Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Teamgeist AT Mitte GmbH teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist. 

Die Teamgeist AT Mitte GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. 

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Teamgeist AT Mitte GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Teamgeist AT Mitte GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde der Teamgeist AT Mitte GmbH als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 

§ 8 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Teamgeist AT Mitte GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dieses Bemühen entfällt, wenn es sich um weitgehend unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. 

Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der Teamgeist AT Mitte GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Die Abrechnung abgesagter Events erfolgt gemäß § 10. 

§ 9 – Fristlose Kündigung durch die Teamgeist AT Mitte GmbH 

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamgeist AT Mitte GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die Teamgeist AT Mitte GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Teamgeist AT Mitte GmbH, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Die Teamgeist AT Mitte GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 

§ 10 – Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände 

Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die Teamgeist AT Mitte GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Teamgeist AT Mitte GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen. Sofern Material und Personal bereits kommissioniert sind, gilt der Event als vollumfänglich erbracht, und wird ohne Abschläge durch Teamgeist AT Mitte GmbH berechnet. 

§ 11 – Gewährleistung 

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Die Teamgeist AT Mitte GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 

Die Teamgeist AT Mitte GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. 

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 

§ 12 – Beschränkung der Haftung 

Die Haftung der Teamgeist AT Mitte GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden bzw. von TeilnehmerInnen, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten bzw. wesentlicher Vertragspflichten, wie etwa die Durchführung der Veranstaltung bzw. des Events selbst, und beim Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). 

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Teamgeist AT Mitte GmbH. 

Die Teamgeist AT Mitte GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 

Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die Teamgeist AT Mitte GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen. 

Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten oder an den Stationen. Die Teamgeist AT Mitte GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

§ 13 – Mitbringen von Speisen und Getränken 

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. 

§ 14 – Mitwirkungspflicht 

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Teamgeist AT Mitte GmbH mitzuteilen. 

§ 15 – Ausschluss von Ansprüchen 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der Teamgeist AT Mitte GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 

§ 16 – Urheberrecht 

Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der Teamgeist AT Mitte GmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. 

§17 – Schlechtwetteralternativen 

Für Outdoor-Events kann der Kunde mit der Teamgeist AT Mitte GmbH rechtzeitig im Vorfeld Schlechtwetteralternativen vereinbaren. Für diese Schlechtwetteralternativen besteht kein Anspruch des Kunden gegenüber der Teamgeist AT Mitte GmbH. Der Kunde muss – sofern die Schlechtwetteralternative ein Indoor-Event ist – entsprechende Räumlichkeiten auf eigene Kosten bereithalten. Sofern gemeinsam abgestimmt, hält Teamgeist AT Mitte GmbH das Material und geschultes Personal für den Alternativevent bereit. Der Kunde kann dann gemeinsam mit Teamgeist AT Mitte GmbH abstimmen, ob die Schlechtwetteralternative in Anspruch genommen wird. Teamgeist AT Mitte GmbH wird dem Kunden jeweils mitteilen, bis zu welchem Zeitpunkt die Durchführung der Schlechtwetteralternativen möglich ist. 

§ 18 – Besonderheiten Tabtour 

Sollte die Durchführung der Tabtour durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters behindert und unmöglich werden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz. Die Teamgeist AT Mitte GmbH haftet nicht für Probleme der Mobilfunkanbieter! 

§ 18a – Besonderheiten Remote Events

1. Bei allen Remote Events, bzw. Events und Leistungen, bei denen dem Kunden Online Leistungen angeboten werden, bei denen der Kunde bzw. weiteren Personen sich über eine Software zu Video- und/oder Telefon-Meetings zusammenschließen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, dass der Datenschutz aller beteiligten Personen des Kunden im erforderlichen Umfang geschützt wird und alle beteiligten Personen vorab über etwaig erforderliche datenschutzrechtliche Aspekte informiert werden.

2. Kein Teilnehmer ist verpflichtet, bei solchen Meetings Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von sich zu dulden und ist vom Kunden darauf hinzuweisen, dass insbesondere durch Abschalten der Mikrofon- und/oder Kamera-Funktionen der genutzten Computer seine entsprechenden Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Alle Teilnehmer sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie selbst keine Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von den Remote Events anfertigen dürfen.

3. Die Teamgeist AT Mitte GmbH wird ihrerseits in diesem Zusammenhang lediglich solche Daten von Remote Events und diese nur solange verarbeiten und insbesondere speichern, wie dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist oder gesetzlich geboten ist. Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen wird die Teamgeist AT Mitte GmbH nur dann vornehmen, wenn jeder Betroffene hierzu und zu dem dabei mitgeteilten Zweck ausdrücklich seine Einwilligung erklärt.       

4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die erfolgreiche Durchführung von remote Events davon abhängt, dass einerseits die hierfür eingesetzte Software und andererseits eine ausreichende Anbindung der TeilnehmerInnen über das Internet verfügbar ist. Soweit die Teamgeist AT Mitte GmbH hierauf keinen Einfluss hat bzw. die Software und die Internetanbindung vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden, kann die Teamgeist AT Mitte GmbH nicht für etwaige Funktionsstörungen in Anspruch genommen werden. Insbesondere kann die Teamgeist AT Mitte GmbH insoweit nicht in Haftung genommen werden; das insoweit bestehende Haftungsrisiko trägt allein der Kunde.    

§ 19 – Besonderheiten Feuerlauf

1.     Termin-Verschiebungen/Absagen: Generell kann es immer vorkommen, dass Termine aus verschiedenen Gründen bei Seminaren, Workshops u.ä.m. verschoben oder abgesagt werden müssen. Speziell bei Feuerläufen kann es vorkommen, da die Feuerläufe immer vom Wetter, wie auch noch von anderen Faktoren abhängig sind. Daher können Feuerlauf-Termine nie 100%-ig im voraus fixiert werden. Bei wechselhaften und unsicheren Wetterverhältnissen (Regen oder Sturm) kann es auch vorkommen, dass Feuerläufe noch am gleichen Tag abgesagt, bzw. zeitlich verschoben werden müssen; z.B: die Startzeit für das Seminar nach hinten verschoben werden muss.   Für all diese Faktoren übernimmt die Teamgeist AT Mitte GmbH keinerlei Haftung und gewährt auch keinen Kostenersatz. Kommt es zu einer Absage/Terminverschiebung können wir keinerlei Kosten für Zeitaufwand, Anfahrtskosten oder Übernachtungskosten etc. durch die Teamgeist AT Mitte GmbH erstatten.

Durch die Anmeldung bzw. durch Annahme des Angebots treten diese Haftungsausschlüsse automatisch in Kraft.

2.     Lauf in Eigenverantwortung:

Die zertifizierten Trainer der Teamgeist AT Mitte GmbH  können jede/n Feuerläufer/-In gut auf den Feuerlauf vorbereiten, können aber nicht wissen, ob der/die  jeweilige Feuerläufer/-In  auch innerlich bereit ist. Dazu ist ein innerliches OKAY erforderlich - und dieses kann nur der/die jeweilige Feuerläufer/-In selbst spüren. Von Seiten der Teamgeist AT Mitte GmbH und den ausgebildeten Trainern kann daher keinerlei Garantie für eine 100%ige Sicherheit gegeben werden, es keinerlei Verletzungen oder Brandblasen gibt! Jeder läuft auf eigenes Risiko! Die Teamgeist AT Mitte GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Folgen. Jeder kann laufen, niemand muss laufen! Durch die Teilnahme am Feuerlauf erklärt sich jede/r Teilnehmer/-in mit diesen Vereinbarungen einverstanden.

Die Teamgeist AT Mitte GmbH übernimmt keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen wird von Seiten der Teamgeist AT Mitte GmbH keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei einem Feuerlaufseminar der Teamgeist AT Mitte GmbH erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

 

Überträgt die Teamgeist AT Mitte GmbH als Veranstalterin die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haften die Teamgeist AT Mitte GmbH nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

 

Die TeilnehmerInnen bestätigen mit der Anmeldung/Erscheinen am Seminarort gegenüber der Teamgeist AT Mitte GmbH, dass sie selbstverantwortlich handeln, ausreichend versichert sind und die Veranstalterin, Trainer und Vermieter von etwaigen Haftungsansprüchen freistellen.

 

Bei einem Feuerlaufseminar erfolgen Übungen die jede/r TeilnehmerIn selbstverantwortlich mitmachen kann. Jede/r TeilnehmerIn entscheidet selbst, alleine und aus freiem Willen ob er/sie die Übung mit macht. Etwaige Schäden in jeglicher Art sind von der Haftung ausgeschlossen.

 

3.     Teilnahmebedingungen: 

Eine gute Gesundheit ist bei allen Feuerlaufseminaren Voraussetzung. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, den Veranstalter die Teamgeist AT Mitte GmbH über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einem Feuerlaufseminar unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

 

Es ist Pflicht des/der Kunden/In, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der Veranstalterin, der TrainerInnen und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Bedingungen von einem/r Teilnehmer/in nicht erfüllt oder befolgt er/sie die Weisungen nicht, behält sich die Veranstalterin vor, sie/ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung der Seminarkosten.

 

4.     Mentaltraining: Allgemeine Aufklärung

Mentaltraining ist keine Arbeitsmethode im Sinne des empirischen, naturwissenschaftlichen Erkenntnisbereiches. Die Erfolge des Mentaltrainings sind daher nicht exakt vorhersagbar bzw. nicht exakt messbar  Jede/r Teilnehmer/In nimmt zur Kenntnis, dass er ausdrücklich darüber aufgeklärt wurde, dass Mentaltraining keine schulmedizinische oder psycho-therapeutische Behandlung darstellt. Dem entsprechend stellt Mentaltraining keinerlei Ersatz für ärztliche Diagnose und Therapie dar. Jede/r Teilnehmer/In ist hiermit darüber informiert, dass er/sie sich bei körperlichen oder seelischen Problemen oder krankhaften Zuständen, an einen Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten zu wenden habe. Dies gilt sowohl für die Diagnose-Erstellung als auch für die Therapie. Die Teamgeist AT Mitte GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass kein diesbezüglicher Erfolg, insbesondere kein Heilungs- oder Linderungserfolg versprochen wird oder zu erwarten ist!  

§ 20  – Schlussbestimmungen 

Der Kunde kann die Teamgeist AT Mitte GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Teamgeist AT Mitte GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Teamgeist AT Mitte GmbH maßgebend (Gerichtsstand Murau). Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Teamgeist AT Mitte GmbH und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen. 

Scheifling, den 3. Dezember 2020

Logo

Social Media

Wir sind für Sie da: Beratung, Planung, Durchführung - alles aus einer Hand© 2024 Teamgeist AG