AGB Ost
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist Ost GmbH
Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der Teamgeist Ost GmbH. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zur Wahrung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) der Teamgeist Ost GmbH(im Folgenden: Teamgeist) gelten mit nachfolgender Ausnahme für sämtliche Leistungen (im Folgenden: Veranstaltungen) von Teamgeist nach Maßgabe des zwischen Teamgeist und dem Kunden geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Durchführung von Events, Feierlichkeiten, Trainings oder sonstigen Veranstaltungen. Diese AGB gelten nicht für solche Leistungen von Teamgeist, die online über die Website bzw. den Webshop von Teamgeist bzw. der Teamgeist-Gruppe gebucht werden. Für solche Leistungen gelten besondere Online-AGBs.
1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Vertragsinhalt und Vertragsabschluss, Leistungsumfang von Teamgeist
2.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Teamgeist den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des erhaltenen Angebotes und dieser AGB an.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch Teamgeist zustande. Die Annahme erfolgt in Schrift- oder Textform, regelmäßig durch eine Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung, die spätestens 14 Tage nach dem Angebot des Kunden bei diesem einzugehen hat.
2.3 Der Inhalt und Umfang der Leistungspflicht von Teamgeist ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen und dieser AGB. Ergänzende oder abweichende Prospektangaben oder ergänzende oder abweichende Angaben der Website von Teamgeist oder der Teamgeist-Gruppe haben keine vertragsbindende Wirkung.
2.4 Vertragsänderungen oder Nebenabreden, die der Kunde mit Mitarbeitern/innen von Teamgeist abstimmt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung in Schrift- oder Textform.
3. Preise, Preisanpassung
3.1 Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Preises wird nach Vertragsabschluss und Übersendung einer Anzahlungsrechnung zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes in der Rechnung angegeben oder vereinbart ist. Der restliche Betrag des vereinbarten Preises ist nach Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Durchführung der Leistung bzw. Veranstaltung oder zu einem vereinbarten Zahlungstermin vollständig und ohne Abzüge zu begleichen.
3.2 Teamgeist behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten, der Erhöhung von Gebühren oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder der Erhöhung von Leistungen Dritter, die nicht im Vorhinein verbindlich von Teamgeist gebucht bzw. beauftragt werden können, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person bzw. Teilnehmer bzw. insgesamt auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Auftrags- bzw.- Buchungsbestätigung beim Kunden bzw. einem anderen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat Teamgeist den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, hiervon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig.
4. Änderungen der Teilnehmerzahl
4.1 Sollte sich die Teilnehmerzahl um zehn oder mehr Prozent (≥ 10%) gegenüber der angemeldeten und/oder vereinbarten Gesamtteilnehmerzahl nach oben oder unten ändern, hat der Kunde dies Teamgeist unverzüglich, spätestens aber vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn, mitzuteilen.
a) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl setzt in diesem Fall die ausdrückliche Zustimmung von Teamgeist voraus. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, berechnet sich der Preis in diesem Fall anhand der gemeldeten erhöhten Teilnehmerzahl bemessen am vereinbarten Preis pro Teilnehmer oder, wenn diese höher ist, anhand der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei Pauschalpreisvereinbarungen gilt hinsichtlich des Preises die Regelung unter Nr. 4.4.
b) Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist Teamgeist in diesem Fall berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis zu berechnen
c) Zudem ist Teamgeist berechtigt, soweit die Erhöhung oder Verringerung der Teilnehmerzahl Auswirkung auf die Durchführung der Veranstaltung hat, diese in zumutbarem und angemessenem Umfang an die geänderte Teilnehmerzahl anzupassen.
4.2 Sollte sich die Teilnehmerzahl um weniger als zehn Prozent (< 10%) gegenüber der angemeldeten und vereinbarten Gesamtteilnehmerzahl nach oben oder unten ändern, hat der Kunde dies ebenfalls unverzüglich, spätestens aber bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn Teamgeist mitzuteilen.
a) In diesem Fall wird der vereinbarte Preis pro Teilnehmer bemessen an der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Gleiches gilt, wenn sich die tatsächliche Teilnehmerzahl sich sodann um zehn oder mehr als zehn Prozent erhöht. Bei Pauschalpreisvereinbarungen gilt hinsichtlich des Preises die Regelung unter Nr. 4.4.
b) Im Fall einer tatsächlichen Verringerung der Teilnehmerzahl sodann um zehn Prozent oder mehr, ist Teamgeist berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis zu berechnen.
c) Ferner ist Teamgeist berechtigt, soweit die Veränderung der Teilnehmerzahl Auswirkung auf die Durchführung der Veranstaltung hat, diese in zumutbarem und angemessenem Umfang an die veränderte Teilnehmerzahl anzupassen.
4.3 Bei allen Änderungen der Teilnehmerzahl, die nicht rechtzeitig gemäß den Regelungen in Nr. 4.1 und Nr. 4.2 Teamgeist mitgeteilt wurden, ist im Falle der Verringerung der Teilnehmerzahl der (volle) vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und vereinbarte Teilnehmerzahl zu zahlen. Sollten sich in diesen Fällen die tatsächliche Teilnehmerzahl erhöhen und nichts Abweichendes vereinbart wird, berechnet sich der Preis in diesem Fall anhand der tatsächlichen erhöhten Teilnehmerzahl bemessen am vereinbarten Preis pro Teilnehmer. Bei Pauschalpreisvereinbarungen gilt die Regelung unter Nr. 4.4.
4.4 Sollte im Einzelfall ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart worden sein, eventuell auch mit Vereinbarung eines Preises für zusätzliche Teilnehmer und/oder einer Höchstteilnehmerzahl, wird dieser abgerechnet. Wird im Fall einer Pauschalpreisvereinbarung für eine bestimmte Teilnehmermenge kein Preis für zusätzliche Teilnehmer vereinbart und wird die Teilnehmermenge um mehr als 3 % überschritten, wird der Pauschalpreis entsprechend der Erhöhung angepasst bzw. erhöht.
5. Rücktritt vom Vertrag, Stornierung, Absage
5.1 Der Kunde kann jederzeit unter den nachfolgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen stornieren (im Folgenden: Rücktritt). Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. In diesem Fall hat der Kunde den (vollen) vereinbarten Preis für die ursprünglich angemeldete und vereinbarte Teilnehmerzahl zu zahlen.
5.2 In den nachfolgenden Fällen eines Rücktritts durch den Kunden stehen Teamgeist, insbesondere unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie unternehmerischen Planungserfordernissen folgende pauschale Entschädigungen zu, die der Kunde Teamgeist zu erstatten hat:
bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 20% des vereinbarten Gesamtpreises
bis 1 Monat vor Leistungsbeginn: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80% des vereinbarten Gesamtpreises
Bei einem späteren Rücktritt bzw. Zugang des Rücktritts wird 100% des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
5.3 Teamgeist behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu verlangen, soweit Teamgeist durch den Rücktritt tatsächlich und belegbar höhere Kosten entstanden sind.
5.4 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Teamgeist kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Teamgeist kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Kunde Teamgeist gegenüber als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis.
5.5 Eine Absage bzw. ein Rücktritt des Kunden aus Witterungsgründen ist nicht zulässig. Sollte eine Veranstaltung aus Witterungsgründen nach Einschätzung von Teamgeist nicht sicher durchgeführt werden können, wird Teamgeist die Veranstaltung absagen. In diesem Fall gelten die Regelungen nach Nr. 7. Ergänzend wird auf die Regelung in Nr. 14 verwiesen.
6. Nicht in Anspruch genommene einzelne Vertragsleistungen
6.1 Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Teamgeist bei dritten Leistungserbringern um eine Erstattung bzw. Nichtberechnung der ersparten Aufwendungen bemühen, die dann dem Kunden im Fall einer Erstattung bzw. im Fall der Nichtberechnung gutgeschrieben werden. Teamgeist schuldet dabei lediglich sein Bemühen, nicht aber einen Erfolg. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unwesentliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung bzw. Nichtberechnung tatsächliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte vereinbarte Preis vom Kunden zu bezahlen.
6.3 Auf die Regelungen in Nr. 5.1 hinsichtlich einer Nichtinanspruchnahme der gesamten Leistung wird ergänzend verwiesen.
7. Kündigung aus wichtigem Grund
7.1 Wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung unter Fristsetzung durch Teamgeist bzw. seine Mitarbeiter/innen nachhaltig und nicht nur unwesentlich stört und dabei die (weitere) Durchführung gefährdet, ist Teamgeist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7.2 Daneben hat Teamgeist, wie auch der Kunde, das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regelungen zu kündigen.
7.3 Im Fall einer solchen Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall einer Kündigung nach Nr. 7.1 bleibt der Kunde insbesondere zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
8. Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände und höherer Gewalt
8.1 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände bzw. höhere Gewalt, wie etwa Krieg, Unruhen, Überschwemmungen oder besondere Umweltgefahren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch Teamgeist den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
8.2 Wird der Vertrag in diesem Fall gekündigt, so kann Teamgeist nach den gesetzlichen Regelungen Aufwandsersatz verlangen.
8.3 Bzgl. einer Kündigung im Zusammenhang mit Pandemien, insbesondere der COVID-19-Pandemie, wird auf die Regelung in Nr. 9 verwiesen.
9. Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien, insbesondere der COVID-19-Pandemie, insb. Kündigungsrecht und Pflichten des Kunden, Anforderungen an Teilnehmer
9.1 Ist eine Veranstaltung infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie, insbesondere der COVID-19-Pandemie, auch mit dem Kunden und den Teilnehmern zumutbaren Einschränkungen, wozu sich der Kunde bereits jetzt verpflichtet, nicht durchführbar, hat Teamgeist das Recht, dem Kunden die Durchführung der Veranstaltung an einem anderen abzustimmenden Termin binnen eines Jahres anzubieten. Lehnt der Kunde dies ab, kann er oder Teamgeist den Vertrag kündigen. In diesem Fall der Kündigung ist Teamgeist berechtigt, die Hälfte des vereinbarten Preises zu verlangen. Angesichts einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Undurchführbarkeit, sehen Kunde und Teamgeist diese Regelung als interessengerecht an.
9.2 Hängt die Durchführung einer Veranstaltung von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einzelner Teilnehmer ab, ist allein der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden. Teamgeist darf davon ausgehen, dass die Teilnehmer etwaige solche Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer etwaige gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen. Sofern aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben Nachweise über bestimmte Tests, Gesundheitsdaten, wie etwa Impfungen oder Genesungen, einzuhalten sind, hat ebenso allein der Kunden dafür Sorge zu tragen, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden und der Kunden dabei die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des (Beschäftigten-)Datenschutzes, einhält. Sollte dies nicht so sein, darf Teamgeist diesen Personen die Teilnahme an der Veranstaltung verweigern, ohne dass dies Auswirkungen auf den vereinbarten Preis hat.
10. Gewährleistung
Teamgeist haftet für Sach- oder Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Teamgeist haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe dieser Nr. 11.
11.2 Teamgeist haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Teamgeist, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Teamgeist haftet außerdem für Schäden bei Nichteinhaltung einer seitens Teamgeist gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
11.3 Ferner haftet Teamgeist für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet Teamgeist jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.4 Teamgeist haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gelten für eine von einem solchen Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich Teamgeist dem Kunden gegenüber hierauf berufen
11.5 Teamgeist haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Absätzen genannten Pflichten.
11.6 Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder sonstige zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
12. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eine weitere Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, Teamgeist unverzüglich Beanstandungen mitzuteilen.
13. Urheberrecht
Veranstaltungsunterlagen, Seminarunterlagen und Lehrmaterialien, auch solche digitalen Inhalts, unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen vom Kunden bzw. den Teilnehmern nur persönlich und nur im Rahmen des Zwecks der konkreten Veranstaltung genutzt werden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedarf der Zustimmung von Teamgeist.
14. Schlechtwetteralternativen
Für Outdoor-Events können im Einzelfall auf Wunsch des Kunden Schlechtwetteralternativen vereinbart werden. Die konkreten Bedingungen für solche Schlechtwetteralternativen werden zwischen Teamgeist und dem Kunden im Einzelfall vereinbart. Sofern die Schlechtwetteralternative ein Indoor-Event ist, hat der Kunde jedenfalls entsprechende Räumlichkeiten auf eigene Kosten und eigene Gefahr bereitzuhalten. Sofern dies gemeinsam abgestimmt ist, hält Teamgeist Material und geschultes Personal für die Alternativveranstaltung bereit.
15. Besonderheiten bei sog. Remote Events, Veranstaltung tabtour®
15.1 Bei allen sog. Remote Events, bzw. Events und Leistungen, bei denen dem Kunden Online-Leistungen angeboten werden, bei denen der Kunde bzw. weitere Teilnehmer sich über eine Software zu Video- und/oder Telefon-Meetings zusammenschließen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, dass der Datenschutz aller beteiligten Teilnehmer des Kunden im erforderlichen Umfang geschützt wird und alle beteiligten Personen vorab über etwaig erforderliche datenschutzrechtliche Aspekte informiert werden.
15.2 Kein Teilnehmer ist verpflichtet, bei solchen Meetings Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von sich zu dulden und ist vom Kunden darauf hinzuweisen, dass insbesondere durch Abschalten der Mikrofon- und/oder Kamera-Funktionen der genutzten Computer seine entsprechenden Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Alle Teilnehmer sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie selbst keine Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von den Remote Events anfertigen dürfen.
15.3 Teamgeist wird seinerseits in diesem Zusammenhang lediglich solche Daten von Remote Events und diese nur solange verarbeiten und insbesondere speichern, wie dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist oder gesetzlich geboten ist. Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen wird Teamgeist nur dann vornehmen, wenn jeder Betroffene hierzu und zu dem dabei mitgeteilten Zweck ausdrücklich seine Einwilligung erklärt. Sofern die Anfertigung von Bild-, Video- oder Audio-Aufzeichnungen im Vorfeld und im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart wird, ist der Kunde für die Erfüllung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und insbesondere für das Vorliegen der entsprechenden Einwilligungen verantwortlich.
15.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die erfolgreiche Durchführung von Remote Events davon abhängt, dass einerseits die hierfür eingesetzte Software und andererseits eine ausreichende Anbindung der Teilnehmer über das Internet verfügbar ist. Soweit Teamgeist hierauf keinen Einfluss hat bzw. die Software und die Internetanbindung vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden, kann Teamgeist nicht für etwaige Funktionsstörungen in Anspruch genommen werden. Insbesondere kann Teamgeist insoweit nicht in Haftung genommen werden; das insoweit bestehende Haftungsrisiko trägt allein der Kunde.
15.5 Die Durchführung der Veranstaltung tabtour® ist von der Verfügbarkeit des Mobilfunkanbieters bzw. der Internetanbindung abhängig. Der Kunde akzeptiert, dass vom Mobilfunkanbieter verursachte zeitlich und hinsichtlich des Umfangs der Einschränkung vorübergehende Beeinträchtigungen vorkommen können und keinen Mangel der Leistung darstellen.
16. Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
16.1 Wenn Teamgeist vereinbarungsgemäß und auf Wunsch und im Auftrag des Kunden Foto- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltung erstellt, werden dabei auch Teilnehmer auf den Fotos bzw. Videos abgebildet und evtl. auch mit Ton aufgenommen. Teamgeist stellt diese Aufnahmen dem Kunden im Anschluss an die Veranstaltung für eine kurze definierte Zeit, in der Regel ca. eine Woche, befristet über einen nur für den Kunden einsehbaren und passwortgeschützten Online-Dienst zur Verfügung. Bei Remote Events gelten ergänzend die Regelungen unter Nr. 15.
16.2 Der Kunden trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß den Vorgaben der DSGVO und des BDSG mit der Anfertigung der Fotos oder Videos einverstanden ist bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und konkrete Zurverfügungstellung der Fotos erklärt hat oder aber die Anfertigung und Verwendung aus anderen Gründen rechtlich zulässig ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Verwendung und Nutzung der Fotos und Videos in rechtlich zulässigem Rahmen und Umfang erfolgt. Auf Anforderung wird der Kunde Teamgeist diese Berechtigungen nachweisen.
16.3 Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotos oder Videos oder der Zurverfügungstellung widersprechen, wird Teamgeist die Anfertigung der Fotos oder Videos unverzüglich einstellen bzw. die Zurverfügungstellung unverzüglich einstellen bzw. die Fotos oder Videos unverzüglich löschen. Von etwaigen Nachteile oder Inanspruchnahmen hat der Kunde Teamgeist freizustellen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Der Kunde kann Teamgeist nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Teamgeist gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Teamgeist für den Gerichtsstand maßgebend.
17.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Teamgeist und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18. Verschiebungen bei Veranstaltungen und Dienstleistungen
18.1 Soweit für eine gebuchte Veranstaltung oder Dienstleistung Beginn und Ende vereinbart wurden, sind diese verbindlich und können nur einvernehmlich geändert werden. Teamgeist wird Verschiebungen des vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Dienstleistungszeitraums nach hinten oder nach vorne um bis zu 30 Minuten bei rechtzeitiger Mitteilung (mind. 3 Tage vor dem Event) seitens des Kunden akzeptieren, wenn ausreichende sachliche und personelle Kapazitäten am Veranstaltungs- bzw. Dienstleistungsort für die Durchführung der Veranstaltung oder Dienstleistung verfügbar sind und kein Fall vorliegt, wie er in 18.2 beschrieben ist. Eine weitergehende Verschiebung oder Erweiterung des vereinbarten Zeitraums ist nur durch eine einvernehmliche Änderung des Vertrages möglich. In diesem Fall wird Teamgeist den durch die Verschiebung oder Erweiterung anfallenden Mehraufwand gegenüber dem Kunden berechnen.
18.2 Teamgeist kann eine Verschiebung oder Erweiterungen des Veranstaltungs- bzw. Dienstleistungszeitraums stets ablehnen, wenn durch die Verschiebung oder die Erweiterung Ruhezeiten oder Arbeitshöchstzeiten des eingesetzten Personals oder andere gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden können.
18.3 Für den Fall, dass eine Verschiebung seitens Teamgeist nach den vorgehenden Regelungen abgelehnt wird, behält Teamgeist den vollen Vergütungsanspruch für die ursprünglich gebuchte Veranstaltung bzw. Dienstleistung.
18.4 Die Regelungen zu Stornierungen nach Nr. 5 gelten vorrangig.
Stand der AGB: 15. August 2024