Uhr Team sitzt auf einem Zeiger Arbeitsrecht

Gehört der Betriebsausflug zur Arbeitszeit?

Wir klären auf!24. Februar 2020

Inhalt1Betriebsausflug: Gilt der Ausflug als Arbeitszeit? 
2Ideen für Betriebsausflüge

Wir gehen der Frage nach, ob ein Betriebsausflug trotz seines „Freizeitcharakters“ als Arbeitszeit zu werten ist. Das ist nämlich auch im Hinblick auf Versicherungsfragen wichtig.   

Betriebsausflüge haben eine nachhaltige und positive Wirkung auf das Kollegenverhältnis

Der Betriebsausflug ist für viele Mitarbeiter eine willkommene Gelegenheit, einmal im Jahr über den Job gegebenen Tellerrand zu schauen und Kolleginnen und Kollegen auch einmal in einem völlig anderen Umfeld zu erleben. Eine Studie der „Vogelsänger Studios“ zum Thema Betriebsausflug, bei der bundesweit 800 Mitarbeiter von Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten befragt wurden, bescheinigt den Unternehmen, die regelmäßig Betriebsausflüge organisieren, dass sie damit goldrichtig liegen. Das Ergebnis spricht eindeutig dafür, mindestens einmal im Jahr mit den Mitarbeitern auf Tour zu gehen: 51 Prozent der Befragten gaben an, dass sich ihr Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten durch das Firmenevent verbessert habe, bei 46 Prozent blieb das Team-Gefühl unverändert und bei nur drei Prozent hat sich das Verhältnis zum Team durch den gemeinsamen Ausflug verschlechtert. Es spricht also vieles für einen Betriebsausflug, aber er findet natürlich in rechtlichen Rahmenbedingungen statt, die hier erläutert werden. 

Betriebsausflug: Gilt der Ausflug als Arbeitszeit? 

Natürlich ist der Betriebsausflug eine „dienstliche Veranstaltung“, allerdings kann eine Teilnahme durch den Chef nicht eingefordert werden, denn ein Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer ausschließlich dazu, seiner Arbeit im definierten Rahmen nachzugehen. Der Betriebsausflug verlässt diesen Rahmen in der Regel. Wie es sich mit der Arbeitszeit verhält, weiß Rechtsanwalt Helge Schubert, der sich in der Kanzlei Rose & Partner mit Fragen zum Arbeitsrecht beschäftigt: „Ein Betriebsausflug ist, wenn der Ausflug während der regulären Arbeitszeit stattfindet, rechtlich auch als Arbeitszeit zu betrachten. Die Zeit muss nicht vom Arbeitnehmer nachgearbeitet werden und wird unverändert entlohnt. Eine zusätzliche Vergütung oder Abgeltung von Überstunden können von Arbeitnehmern nicht geltend gemacht werden, wenn die Veranstaltung die Regelarbeitszeit überschreitet.“ Das heißt also, die Arbeitnehmer haben bei Teilnahme am Betriebsausflug das Recht, diesen zu verlassen, wenn die reguläre Arbeitszeit abgelaufen ist, obwohl noch Programmpunkte ausstehen, die für den Tag des Betriebsausfluges geplant sind.

Den Arbeitnehmern sollte der offizielle Start ebenso wie das Ende der Betriebsveranstaltung exakt mitgeteilt werden, um zu gewährleisten, dass ein fester Zeitraum für die Veranstaltung gegeben ist, in welchem jeder Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist.

- Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei Rose & Partner -

Clevere Planung und gute Vorabinformationen sind wichtig 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Einladung zum Betriebsausflug klar formuliert sein und die „juristisch relevanten“ Fakten beinhalten. Dazu Helge Schubert: „Den Arbeitnehmern sollte der offizielle Start ebenso wie das Ende der Betriebsveranstaltung exakt mitgeteilt werden, um zu gewährleisten, dass ein fester Zeitraum für die Veranstaltung gegeben ist, in welchem jeder Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist.“ Es kann nämlich zu ärgerlichen Folgen kommen, wenn diese Definition des Ausfluges inklusive der Anfangs- und Endzeit und der zurückzulegenden Wege zum Event zu flapsig formuliert sind. 

Rechtsanwalt Schubert präzisiert: „Tritt der Versicherungsunfall für den Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls nach dem offiziell festgelegten Zeitraum ein, so ist der betriebliche Versicherungsschutz nicht zuständig. Der betriebliche Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer ist ebenfalls nicht zuständig, wenn bei der An- und/oder Abfahrt Umwege gemacht werden oder die Veranstaltung früh- oder zwischenzeitlich verlassen wird und ein Unfall dabei passiert.“ Im Klartext heißt dies, dass Arbeitnehmer, die beispielsweise nach dem offiziellen Programm noch auf einen Absacker in eine nahegelegene Bar weiterziehen, dabei nicht mehr durch die betriebliche Unfallversicherung abgesichert sind. 

Urteil Gesetzbuch Richter

Ein Urteil zum Thema Unfallversicherungsschutz

Nach einer Entscheidung des Hessischen LSG, Urteil vom 29.04.2014 - L 3 U 125/13, gilt der Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer nur, wenn alle Beschäftigten des Unternehmens die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Wenn ein betrieblicher Ausflug nur mit einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern absolviert wird, ist dieser nach dem Hessischen LSG nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Welche Pflichten haben Betriebsausflugs-Verweigerer? 

Prinzipiell muss der Mitarbeiter, der aus freien Stücken nicht am Betriebsausflug teilnimmt, ganz regulär zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitgeber seinerseits hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer den angebrachten Rahmen dafür zu schaffen, dass dieser seine Arbeit auch am Tage des Betriebsausfluges verrichten kann, denn – wie auch die Teilnehmer am Betriebsausflug – hat der Nichtteilnehmer ein Recht auf Vergütung. Juristisch schwierig wird der Fall, wenn die Firma aufgrund des Betriebsausfluges geschlossen ist und „Nichtteilnehmer“ seiner geregelten Arbeit nicht nachkommen kann. Für diesen Fall müssen die betroffenen Arbeitnehmer und der Chef eine Lösung finden, mit der alle leben können, beispielsweise einen Tag „Homeoffice“.   

TIPP: Legen Sie die Planung Ihres Betriebsausflugs in erfahrene Hände. Bei teamgeist finden Sie Betriebausflüge mit denen Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Das lässt Ihnen und Ihren Mitarbeitern nämlich auch mehr Zeit, sich auf das Wesentliche des Betriebsausfluges zu konzentrieren: Auf ein bereicherndes, harmonisches und kommunikatives Miteinander, das den Zusammenhalt im Betrieb fördert!

Ideen für Betriebsausflüge

Von einem motivierenden Programm lassen sich auch Kritiker überzeugen! Und ein erlebnisreicher Betriebsausflug kann wahre Wunder wirken: Im Idealfall fühlen sich die Mitarbeiter durch ein attraktives Programm wertgeschätzt und genießen die Gelegenheit, auch einmal außerhalb des Joballtags mit Kolleginnen und Kollegen auf Tuchfühlung zu gehen. Betriebsausflüge von teamgeist sind professionell organisiert, machen Spaß und bleiben nachhaltig in Erinnerung! Wir organisieren Ihren Betriebsausflug gerne auch ganzheitlich - vom Teamerlebnis mit Verpflegung bis zur Übernachtung!

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Christian Bonk Porträt Redakteur teamgeist Blog

Autor: Christian Bonk

Volontariat bei Bertelsmann/Gruner & Jahr, mehrere Redakteursposten und Redaktionsleitungen bei Publikums-Print-Titeln, (TOURS Reisemagazin, TRUCKER, Progusto),

Seit zehn Jahren selbständiger Journalist, Autor und Texter, Inhaber des Autorennetzwerkes Tastenfeuer und regelmäßiger teamgeist Blog Redakteur.


Anfrage Betriebsausflug

Wenn für Sie alle rechtlichen Fragen zum Thema Betriebsausflug beantwortet sind, kann es direkt in die Planung gehen. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Möchten Sie noch Hintergrundwissen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen von Betriebsausflügen? Dann lesen Sie unseren Artikel "Betriebsausflug steuerlich absetzen".

Literaturverzeichnis: 

Studienergebnisse der „Vogelsänger Studios“ zum Thema Betriebsausflug über Event Partner.de, abgerufen am 20.02.2020: https://www.event-partner.de/b...

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