AGB Süd

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist Süd GmbH

Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der Teamgeist Süd GmbH. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zur Wahrung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

§ 1- Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teamgeist Süd GmbH gelten für sämtliche Leistungen der Teamgeist Süd GmbH nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teamgeist Süd GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 – Vertragsgrundlagen

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der Teamgeist Süd GmbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Teamgeist Süd GmbH zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung.

§ 3 – Leistungsverpflichtung

Die Leistungsverpflichtung der Teamgeist Süd GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.
Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

§ 4 – Zahlungsweise und -fristen 

1. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto:
Teamgeist Süd GmbH
VR meine Raiffeisenbank
IBAN: DE91 7116 0000 0007 4647 97
BIC: GENODEF1VRR
2. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird nach Vertragsunterzeichnung/ Buchungsbestätigung fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung.
3. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch die Teamgeist Süd GmbH oder zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen.
4. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Teamgeist Süd GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Teamgeist Süd GmbH 3 € Auslagenersatz verlangen.

§ 5 – Preis- und Leistungsänderungen 

1. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der Teamgeist Süd GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3. Die Teamgeist Süd GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen.
4. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die Teamgeist Süd GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl 

1. Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl muss der Teamgeist Süd GmbH spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Teamgeist Süd GmbH.
Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer).
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die Teamgeist Süd GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.
2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl unter 10 % von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen.
3. Sollte ein Pauschalpreis vereinbart worden sein, wird dieser abgerechnet. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Teilnehmerzahl von 3 % oder mehr, wird dieser Preis entsprechend angepasst. 
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, wird der vereinbarte Pauschalpreis abgerechnet.

§ 7 – Rücktritt vom Vertrag 

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises bzw. dem Pauschalpreis verpflichtet bleibt.

In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Teamgeist Süd GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
• bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 30% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Teamgeist Süd GmbH teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die Teamgeist Süd GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Teamgeist Süd GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Teamgeist Süd GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde der Teamgeist Süd GmbH als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§ 8 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Teamgeist Süd GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der Teamgeist Süd GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Die Abrechnung abgesagter Events erfolgt gemäß § 10.

§ 9 – Fristlose Kündigung durch die Teamgeist Süd GmbH 

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamgeist Süd GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die Teamgeist Süd GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Teamgeist Süd GmbH, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Die Teamgeist Süd GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

§ 10 – Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände 

Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die Teamgeist Süd GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Teamgeist Süd GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen. Diese richtet sich generell nach der Staffel in § 7 dieser AGB. Sofern Material und Personal bereits kommissioniert sind, gilt der Event als vollumfänglich erbracht, und wird ohne Abschläge durch Teamgeist Süd GmbH berechnet.

§ 11 – Gewährleistung 

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Die Teamgeist Süd GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Teamgeist Süd GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

§ 12 – Beschränkung der Haftung

Die Haftung der Teamgeist Süd GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden bzw. von TeilnehmerInnen, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten bzw. wesentlicher Vertragspflichten, wie etwa die Durchführung der Veranstaltung bzw. des Events selbst, und beim Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Teamgeist Süd GmbH.
Die Teamgeist Süd GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die Teamgeist Süd GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten oder an den Stationen. Die Teamgeist Süd GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Nutzung des Parkplatzes haftet die Teamgeist Süd GmbH nicht.

§ 13 – Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.

§ 14 – Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Teamgeist Süd GmbH mitzuteilen.

§ 15 – Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der Teamgeist Süd GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

§ 16 – Urheberrecht

Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der Teamgeist Süd GmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§ 17 – Schlechtwetteralternativen

Für Outdoor-Events kann der Kunde mit der Teamgeist Süd GmbH rechtzeitig im Vorfeld Schlechtwetteralternativen vereinbaren. Für diese Schlechtwetteralternativen besteht kein Anspruch des Kunden gegenüber der Teamgeist Süd GmbH. Der Kunde muss – sofern die Schlechtwetteralternative ein Indoor-Event ist – entsprechende Räumlichkeiten auf eigene Kosten bereithalten. Sofern gemeinsam abgestimmt, hält Teamgeist Süd GmbH das Material und geschultes Personal für den Alternativevent bereit. Der Kunde kann dann gemeinsam mit Teamgeist Süd GmbH abstimmen, ob die Schlechtwetteralternative in Anspruch genommen wird. Teamgeist Süd GmbH wird dem Kunden jeweils mitteilen, bis zu welchem Zeitpunkt die Durchführung der Schlechtwetteralternativen möglich ist.

§ 18 – Besonderheiten Tabtour

Sollte die Durchführung der Tabtour durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters behindert und unmöglich werden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz. Die Teamgeist Süd GmbH haftet nicht für Probleme der Mobilfunkanbieter!

§ 18a – Besonderheiten Remote Events

1. Bei allen Remote Events, bzw. Events und Leistungen, bei denen dem Kunden Online Leistungen angeboten werden, bei denen der Kunde bzw. weiteren Personen sich über eine Software zu Video- und/oder Telefon-Meetings zusammenschließen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, dass der Datenschutz aller beteiligten Personen des Kunden im erforderlichen Umfang geschützt wird und alle beteiligten Personen vorab über etwaig erforderliche datenschutzrechtliche Aspekte informiert werden.

2. Kein Teilnehmer ist verpflichtet, bei solchen Meetings Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von sich zu dulden und ist vom Kunden darauf hinzuweisen, dass insbesondere durch Abschalten der Mikrofon- und/oder Kamera-Funktionen der genutzten Computer seine entsprechenden Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Alle Teilnehmer sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie selbst keine Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von den Remote Events anfertigen dürfen.

3. Die Teamgeist Süd GmbH wird ihrerseits in diesem Zusammenhang lediglich solche Daten von Remote Events und diese nur solange verarbeiten und insbesondere speichern, wie dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist oder gesetzlich geboten ist. Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen wird die Teamgeist Süd GmbH nur dann vornehmen, wenn jeder Betroffene hierzu und zu dem dabei mitgeteilten Zweck ausdrücklich seine Einwilligung erklärt.   

4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die erfolgreiche Durchführung von remote Events davon abhängt, dass einerseits die hierfür eingesetzte Software und andererseits eine ausreichende Anbindung der TeilnehmerInnen über das Internet verfügbar ist. Soweit die Teamgeist Süd GmbH hierauf keinen Einfluss hat bzw. die Software und die Internetanbindung vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden, kann die Teamgeist Süd GmbH nicht für etwaige Funktionsstörungen in Anspruch genommen werden. Insbesondere kann die Teamgeist Süd GmbH insoweit nicht in Haftung genommen werden; das insoweit bestehende Haftungsrisiko trägt allein der Kunde.    

§ 19 – Bilder

Wenn die Teamgeist Süd GmbH auf Wunsch und im Auftrag des Kunden Fotos (Bilder bzw. Schnappschüsse) während der Veranstaltung erstellt, werden dabei auch Teilnehmer abgebildet auf den Fotos abgebildet. Die Teamgeist Süd GmbH stellt die Fotos dem Kunden im Anschluss an die Veranstaltung für ca. 1 Woche befristet in einer nur für den Kunden einsehbaren und passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung. Der Kunden trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß den Vorgaben der DSGVO mit der Anfertigung der Fotos einverstanden ist bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und konkrete Zurverfügungstellung der Fotos erklärt hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung der Fotos gemäß diesen Einwilligungen erfolgt. Auf Anforderung wird der Kunde der Teamgeist Süd GmbH diese Einwilligungen nachweisen. Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotos oder der Zurverfügungstellung widersprechen, wird die Teamgeist Süd GmbH die Anfertigung der Fotos unverzüglich einstellen bzw. die Zurverfügungstellung unverzüglich einstellen bzw. die Fotos unverzüglich löschen. Von etwaigen Nachteile hat der Kunde die Teamgeist Süd GmbH freizustellen

§ 20 – Schlussbestimmungen

Der Kunde kann die Teamgeist Süd GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Teamgeist Süd GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Teamgeist Süd GmbH maßgebend (Gerichtsstand Augsburg). Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Teamgeist Süd GmbH und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

Ergänzung der Stornobedingungen für die COVID 19 Pandemie

Bei Veranstaltungen die auf Grund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen der Covid 19 Pandemie nicht stattfinden können, kann der Kunde seine Veranstaltung auf einen neuen Termin legen.

Die Nachholung der Veranstaltung findet innerhalb des laufenden Geschäftsjahres statt. Der Zeitraum kann maximal auf die nächsten 6 Monate ausgedehnt werden, wenn das laufende Geschäftsjahr kürzer als 6 Monate ist. Es entstehen Kosten in Höhe von 100 % des Veranstaltungspreises, zuzüglich 15 % Bearbeitungsgebühr, die direkt zu begleichen sind. Sollte eine Location für die nachzuholende Veranstaltung benötigt werden, liegt die erneute Absprache mit der Location beim Kunden. Bei einer Umbuchung auf eine remote Veranstaltung wird keine Bearbeitungsgebühr berechnet.


Mering, den 14.09.2022

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